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Immobilienbewertung

Ablauf einer Immobilienbewertung

Immer wieder bekommen wir die Frage, wie „denn eine Immobilienbewertung eigentlich so abläuft“.

Diese gliedert sich grundlegend wie folgt:

  • Im Zuge der Auftragsannahme besprechen wir mit Ihnen den Umfang des Gutachtens (ob ein kostengünstigeres Kurzgutachten ausreicht oder ob wir doch zu einem Verkehrswertgutachten raten) und welche erforderlichen Unterlagen bei Ihnen vorliegen oder noch bei den jeweiligen Behörden beantragt werden müssen (hierbei unterstützen wir Sie natürlich gerne).

Immobilienbewertung - Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten
  • In der Regel nach ca. 2-3 Wochen (je nach Umfang der bei den Behörden zu beantragenden Unterlagen) kann die Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Hierbei begutachten wir die Immobilie von innen und außen mit Ihnen zusammen, prüfen die Übereinstimmung mit den vorliegenden Baugenehmigungsunterlagen und erfassen die für die Wertermittlung wesentlichen Objekteigenschaften. Natürlich stehen wir Ihnen hier auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Immobilienbewertung - Ortsbesichtigung
  • Die eigentliche Gutachtenerstellung benötigt im Anschluss noch einen Zeitraum von ebenfalls 2-3 Wochen, so dass Ihnen das Gutachten in der Regel nach ca. 4-6 Wochen vorliegt. Sie erhalten hier nach Absprache eine Anzahl von Papierausfertigungen (üblich sind hier 2-4 Auszüge). Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Gutachten auch als PDF-Dokument zur Verfügung.

Immobilienbewertung - Gutachtenerstellung

Sie benötigen ein eiliges Gutachten und können nicht 4-6 Wochen warten? Kein Problem, sprechen Sie uns an – vielleicht lässt sich Ihr Gutachten auch in kürzerer Zeit erstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In jedem Bewertungsfall benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Je nach zu bewertendem Objekt können folgende weitere Unterlagen erforderlich werden:

  • Mietvertrag (nur bei vermieteten Objekten)

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (nur bei Wohnungs-/Teileigentum)

  • Auszug aus Baulastenverzeichnis (nur wenn Grundstück mit Baulast belastet)

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Liegenschaftskarte, Bodenrichtwertauskunft, Bauplanungsrecht usw.) beantragen wir direkt für Sie.

Sie haben nicht alle zur Wertermittlung benötigten Unterlagen vorliegen? In diesem Fall können Sie die fehlenden Unterlagen selbst bei den zuständigen Behörden beantragen. Oder Sie stellen uns eine Vollmacht aus und wir kümmern uns um die Beschaffung der Unterlagen.

Wie wird das Honorar berechnet?

Entgegen den Gutachterausschüssen, die gemäß Kostenordnung das Honorar an den Wert der Immobilie koppeln, bieten wir Ihnen für Standardobjekte Gutachten zu Fixpreisen an. Lediglich die erforderlichen Auslagen für Behördenauskünfte variieren hier etwas. Sprechen Sie uns an.